ORGANISATION UND KOSTEN

Ärztliche Verordnung

Für Ihre Behandlung benötigen Sie eine ärztliche Verordnung. Diese erhalten Sie vom Arzt Ihres Vertrauens. Die Verordnung muss neben persönlichen Daten

  • eine medizinische Diagnose
  • die Anzahl der Behandlungseinheiten
  • die verordnete Behandlung beinhalten.

Verrechnung der Behandlungskosten

Ihre Physiotherapeutin hat keinen Vertrag mit Ihrem Krankenversicherungsträger. Sie begleichen die Kosten mit Ihrer behandelnden Physiotherapeutin als Wahltherapeutin und suchen bei Ihrem zuständigen Krankenversicherungsträger um Kostenersatz gemäß dem Kassentarif an.

Befunde

Eine fachgerechte Behandlung erfordert eine ausführliche Erstbegutachtung. Dabei ist Ihre Physiotherapeutin auf Ihre Mithilfe angewiesen. Daher werden Sie gebeten, zum ersten Termin alle relevanten Befunde mitzubringen.

Zahlungsmodus

Ihre Physiotherapeutin stellt Ihnen bei Ende der Behandlung eine Honorarnote über die Gesamtkosten der Behandlungssitzungen aus.

Folgenden Zahlungsmodus können Sie mit Ihrer Physiotherapeutin vereinbaren:

  • Barzahlung
  • Zahlung mit Erlagschein

Mit Ihrer Physiotherapeutin vereinbaren Sie den Zeitpunkt der Bezahlung. Geraten Sie mit der vereinbarten Zahlungsmodalität in Verzug, behält sich Ihre Physiotherapeutin das Recht vor, Verzugszinsen in der gesetzlich zulässigen Höhe von 4% in Rechnung zu stellen.

Wie suchen Sie bei Ihrem Krankenversicherungsträger um Rückersatz der tarifmäßigen Behandlungskosten an?

Sie reichen die vor Beginn der Behandlung chefärztlich bewilligte ärztliche Verordnung und die Honorarnote bei Ihrem Krankenversicherungsträger ein und ersuchen um

    • Überweisung auf ein von Ihnen angegebenes Konto

des gemäß Kassentarif zum Kostenersatz gelangenden Betrages. Ihre Physiotherapeutin ist Ihnen dabei durch Bereitstellung eines Formblattes behilflich.

Alle Krankenversicherungsträger bieten ein Online-Service für die Kostenerstattung ein, eine Handysignatur oder Bürgerkarte ist dafür notwendig.

Wie sagen Sie einen vereinbarten Behandlungstermin ab?

Können Sie einen vereinbarten Behandlungstermin nicht wahrnehmen, werden Sie ersucht, dies unverzüglich – spätestens aber werktags 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin – Ihrer Physiotherapeutin mitzuteilen. Andernfalls behält sich Ihre Physiotherapeutin das Recht vor, den nicht wahrgenommenen Termin in der Höhe jener Kosten, die Sie auch bei durchgeführter Behandlung zu zahlen gehabt hätten, in Rechnung zu stellen. Diese Kosten können nicht beim Krankenversicherungsträger geltend gemacht werden.

Chefärztliche Genehmigung Ihres Krankenversicherungsträgers

Ihr Krankenversicherungsträger übernimmt einen Teil der Behandlungskosten. Dazu benötigen Sie eventuell eine Bewilligung der ärztlichen Verordnung durch die chefärztliche Abteilung Ihrer zuständigen Krankenversicherung. Die Bewilligung ist vor Beginn der Behandlung einzuholen.

ÖGK und BVAEB: keine chefärztliche Bewilligung nötig.
SVS: die ersten 20 Therapien sind bewilligungsfrei.
Die Bewilligung kann online beantragt werden, diese Formulare können auch ausgedruckt und per Post geschickt werden.

Man kann die Bewilligung auch persönlich einholen – Besuch der Landesstelle oder der Bezirksstellen.

Unsere Honorare, Februar 2020

(Neuro)-Physiotherapie 60 min Euro 100,-
Physiotherapie 45 min Euro 80,-
Physiotherapie 30 min Euro 55,-
Massage 15 min Euro 20,-
Hausbesuch Euro 20, – 30,-

Refundierung durch Krankenkassen